Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1  Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen Fa. Motorradteile-Bursig, Küferstr. 12b, 59067 Hamm ( im folgenden: Motorradteile-Bursig) und dem Kunden ( im folgenden: Kunde) wie auch deren Rechtsnachfolgern.

(2) Die Fa. Motorradteile-Bursig  erbringt ihre/seine Dienste, Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(3) Die Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen erstreckt sich auf alle angebotenen Leistungen der Fa. Motorradteile-Bursig. Der Kunde erkennt mit der Inanspruchnahme der Leistung diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen als für ihn verbindlich an.

§ 2. Informationen zum Widerrufsrecht und Belehrung:

2.1 Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung). Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

Fa. Motorradteile-Bursig, Küferstr. 12b, 59067 Hamm, Fax: 02381-9285889, E-Mail: bursig(a)gmx.de

2.2 Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
  Ende der Widerrufsbelehrung

§ 3 Vertrag / Vertragsleistungen

(1) Die Produktpräsentation der Fa. Motorradteile-Bursig, insbesondere in Prospekten, Anzeigen und im Internet, stellt noch kein bindendes Angebot der Fa. Motorradteile-Bursig dar.

(2) Ein Vertrag kommt erst mit Zugang einer schriftlichen Auftragsbestätigung der Fa. Motorradteile-Bursig bei dem Kunden oder mit Beginn der Vertragsausführung durch Fa. Motorradteile-Bursig zustande.

§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Der Kaufpreis wird mit Vertragsschluss sofort zur Zahlung fällig.

(2) Alle Preise sind als Endkundenpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer zu verstehen.

(3) Bei Zahlungsverzug des Kunden ist dieser verpflichtet, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz an die Fa. Motorradteile-Bursig zu leisten, wenn er Verbraucher (§ 13 BGB) ist. Ist der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), gilt § 3 Abs. 3 S.1 mit der Maßgabe, daß der Verzugszinssatz 8 Prozentpunkte p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz beträgt.

(4) Unabhängig von § 3 Abs. 3 bleibt es der Fa. Motorradteile-Bursig unbenommen, einen höheren Verzugsschaden wie auch sonstigen Schaden nachzuweisen. Das Recht der Fa. Motorradteile-Bursig zur Geltendmachung von Schadensersatz und das Recht der außerordentlichen Kündigung des Vertrages bleiben hiervon unberührt.

§ 5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich, von der Fa. Motorradteile-Bursig erworbene, sicherheitsrelevante Teile wie z.B. Bremsen etc. ausschließlich in einer geprüften und zertifizierten Fachwerkstatt (de-)montieren zu lassen. Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung, gilt § 6 Abs. 1 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Erfüllungsort und Nacherfüllungsort ist Hamm, Küferstr. 12b.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen einschließlich der Saldo- und Nebenforderungen, die der Fa. Motorradteile-Bursig aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, behält sich die Fa. Motorradteile-Bursig das Eigentum an der gelieferten Ware vor.

§ 7 Haftungsausschluss / Haftungsbeschränkungen

(1) Hat der Kunde seiner Verpflichtung aus § 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuwider ein sicherheitsrelevantes Teil nicht von einer geprüften und zertifizierten Fachwerkstatt (de-) montieren lassen, und entsteht dem Kunden durch dieses sicherheitsrelevante Teil oder im Zusammenhang mit diesem ein Schaden, ist die Haftung der Fa. Motorradteile-Bursig ausgeschlossen. Ein etwaiges Mitverschulden der Fa. Motorradteile-Bursig bleibt hiervon unberührt.

(2) Die  Fa. Motorradteile-Bursig haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die auf ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn.

(3) Die Haftung ist gegenüber Verbrauchern außer bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten oder bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn.

(4) Die Haftung ist gegenüber Unternehmern außer bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit oder vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der  Fa. Motorradteile-Bursig auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden und im übrigen der Höhe nach auf die vertragstypischen Durchschnittsschäden begrenzt. Dies gilt auch für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenen Gewinn.

(5) Die Haftungsbegrenzung der Absätze 1 bis 3 gilt sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der  Fa. Motorradteile-Bursig.

(6) Ansprüche für eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 8. Instandsetzungsarbeiten

Der Auftragnehmer gewährleistet bei Instandsetzungsarbeiten für die Maßhaltigkeit des reparierten Teiles im Rahmen der üblichen Toleranzen. Die Gewährleistungspflicht erlischt bei Unfall oder Überlastung oder sonstiger unsachgemäßer Behandlung (z.B. Renneinsatz) eines Teiles. Die Gewährleistung des Auftragnehmers beschränkt sich bei Instandsetzungsarbeiten von Teilen auf die Beseitigung eines nachgewiesenen Mangels in eigener Werkstatt. Dazu muss uns ( MTB ) der Kunde, das in Rede stehende Teil, auf eigene Rechnung zur Verfügung stellen.

Der Auftragnehmer übernimmt keinerlei Gewährleistung für im Verborgenen gebliebene Mängel sowie deren mittelbaren und unmittelbaren Folgeschäden (Bruch, Riss usw.). Wird beim Reparaturversuch das zu reparierende Teil beschädigt, oder lässt sich die Reparatur nicht erfolgreich durchführen, dann kann der Auftraggeber daraus keinen Schadenersatzanspruch herleiten, er hat auch keinen Anspruch auf Beschaffung eines Neu- oder Gebrauchtteiles oder eines anderen reparaturfähigen Teiles.
Bei Ausführung der Richtarbeiten an Gussfelgen oder anderem, kann es durch den Richtvorgang zu Lackschäden oder Werkzeugabdrücken an der gerichteten Felge kommen. Die Auslieferung an den Kunden ist unlackiert.Teile die vom Auftragnehmer erfolgreich gerichtet werden können sind in Ihren Maßen innerhalb der vom Hersteller vorgegebenen Messtoleranzen. Dem Auftraggeber obliegt davon unbeschadet bei der Inbetriebnahme der gerichteten Felge die Einhaltung der jeweils aktuellen gesetzlichen Bestimmungen.

Wird eine Reparatur nicht ordnungsgemäß ausgeführt, dann muss der Auftraggeber mindestens zwei kostenlose Nachbesserungsversuche beim Auftragnehmer akzeptieren. Sollte der zweite Nachbesserungsversuch erfolglos verlaufen oder es stellt sich heraus, dass eine Nachbesserung nicht möglich oder unwirtschaftlich ist, dann hat der Auftraggeber nur Anspruch auf Rückerstattung des Reparaturpreises des betroffenen Teils. Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers bestehen nicht. Die Geltendmachung eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens durch den Auftraggeber ist ausgeschlossen, soweit gleichwohl aus irgendwelchen Gründen Schadensersatz vom Auftragnehmer gefordert werden kann, beschränkt sich seine Schadenersatzverpflichtung der Höhe nach auf den Rechnungsbetrag. Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel müssen innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Ware beim Auftragnehmer geltend gemacht werden.

Der Auftragnehmer darf nicht reparaturfähige Teile vernichten oder anderweitig verwenden, wenn der Auftraggeber nicht binnen 14 Tagen nach Schrottmeldung schriftlich widerspricht und die Teile innerhalb von weiteren 14 Tagen zurücknimmt. Instandgesetzte Teile werden für den Auftraggeber bis zu 6 Wochen nach Bekanntgabe der Instandsetzung vom Auftragnehmer bereitgehalten. Nimmt der Auftraggeber innerhalb dieser Frist diese nicht zurück, darf der Auftragnehmer sie anderweitig verwenden.

Die pauschalierten Instandsetzungspreise beziehen sich nur auf die Reparatur des vollständig ausgebauten und gereinigten Teils. Zusätzlicher Aufwand für Demontage, Montage und Reinigung wird gesondert berechnet. Den Vertragsparteien ist bekannt, dass Fahrwerksreparaturen jeglicher Art von den meisten Herstellern in ihren Gewährleistungsbedingungen ausgeschlossen werden. In der Fachwelt sind Fahrwerksreparaturen umstritten. Der Auftraggeber verzichtet ausdrücklich auf die spätere Einrede, die vom Auftragnehmer vorgenommenen Reparaturen seien vom Hersteller nicht freigegeben oder führen sogar zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.

Der Auftragnehmer gewährleistet für die fachgerechte und ordnungsgemäße Reparatur des in Auftrag gegebenen Teils nach dem jeweiligen Stand der Technik am Reparaturtage, gemäß dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass es im Wesen von Reparaturen liegt, dass geringfügige Beschädigungen des reparierten Teils zurückbleiben können.

Die Reparatur bezweckt kostengünstig den gewöhnlichen Gebrauch des reparierten Teils wiederherzustellen. Lackschäden, Kratzer im Metall, Dellen, Profilveränderungen, Abweichungen des Rohr- oder Profilverlaufes und Abweichungen von Sollmaßen gehen mit Fahrwerksreparaturen oft einher, sie stellen aber die gewöhnliche Gebrauchsfähigkeit und Betriebsfestigkeit des reparierten Teils nicht in Frage.

Zwischen den Parteien ist vereinbart, dass die zu reparierenden Fahrwerksteile vollständig ausgebaut sein müssen. Liefert der Auftraggeber trotzdem ein teildemontiertes Fahrzeug an, dann ist es nicht möglich eine komplette Einlieferungsliste mit allen noch am Reparaturfahrzeug montierten Anbauteilen zu erstellen. Der Auftragnehmer haftet deshalb nicht für den etwaigen Verlust oder auch Beschädigung von Anbauteilen, die im Reparaturauftrag nicht enthalten sind.

Vereinbarte, zulässige Reparaturtoleranzen: Rahmen: Sturz + 0,3°, Lenkkopfwinkel + 0,6°, Heckmittenabweichung + 5 mm, Lagerschalentoleranz 0,15 mm; Guss-Räder: Seiten - oder Höhentoleranz 0,4 mm; Verbund-Räder: Seiten - oder Höhentoleranz 0,8 mm; Bremsscheiben: Seitenschlagtoleranz 0,3 mm, Dickentoleranz nach dem Schleifen 0,02 mm. Die Minimalstärke der Bremsscheibe darf um 20 % der Ursprungsstärke durch planparalleles Schleifen unterschritten werden.

Motorradteile Bursig (MTB) gewährt für ausgeführte Reparaturen eine beschränkte Gewährleistung von EINEM Jahr. Diese wird nur dem in der ausgestellten Rechnung ausgewiesenen Endkunden gewährt. Diese eingeschränkte Gewährleistung ist NICHT auf spätere Käufer des von MTB reparierten Fahrzeugs übertragbar. Ein Gewährleistungsanspruch besteht nur gegen Vorlage eines von MTB ausgestellten Reparaturnachweises in Form einer datierten Rechnung. Dazu muss uns ( MTB ) der Kunde, das in Rede stehende Fahrzeug, auf eigene Rechnung zur Verfügung stellen.

§ 9 Datenschutz

Hinsichtlich des Datenschutzes gelten die Datenschutz-Informationen   Fa. Motorradteile-Bursig.

(1) Die  Fa. Motorradteile-Bursig verwendet die von dem Kunden mitgeteilten Daten (z.B. Anrede, Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Telefaxnummer, Bankverbindung, Kreditkartendaten) gemäß den Bestimmungen des deutschen Datenschutzrechts (Bundesdatenschutzgesetz und Teledienstdatenschutzgesetz).

(2) Die personenbezogenen Daten des Kunden werden ausschließlich zur Abwicklung der zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge verwendet, etwa zu Abrechnungszwecken.

(3) Sämtliche der  Fa. Motorradteile-Bursig übermittelten personenbezogenen Daten des Kunden werden ohne die schriftliche Einwilligung des Kunden nicht an Dritte zugänglich gemacht, es sei denn, daß dieses aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnung erfolgen muß oder Dienstleistungspartnern diese für die Bestellabwicklung (z.B. das mit der Auslieferung beauftragte Versandunternehmen oder das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut) benötigen. In diesem Fällen werden nur die unbedingt erforderlichen Daten ermittelt.

(4) Mit der vollständigen Abwicklung des Vertrages, wozu auch die vollständige Zahlung des vereinbarten Kaufpreises an die  Fa. Motorradteile-Bursig gehört, werden die Daten des Kunden, die aus rechtlichen Gründen aufbewahrt werden müssen, gesperrt. Diese Daten stehen einer weiteren Verwendung nicht mehr zur Verfügung. Im übrigen werden die personenbezogenen Daten gelöscht, sofern der Kunde in eine weitere Verarbeitung und Nutzung seiner Daten nicht ausdrücklich eingewilligt hat. In diesem Fall kann der Kunde die gespeicherten Daten bei der  Fa. Motorradteile-Bursig abfragen, ändern oder löschen lassen. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden.

§ 9 Anwendbares Recht / Schlussbestimmungen 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts. Unberührt bleiben zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag Regelungslücken enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen hiervon unberührt.
Stand der AGB: Juli 2008

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